...Traveller News
Premium Login
Registrieren

Home
 
Geschäftsreisen
 
Business & Travel Informationen
 
Osteuropa-Hotels
Visum/ Einreise
 
Urlaubsreisen
Flug
Hotel
Mietwagen
Bahn
Tickets & Events
mehr buchen...
 
 
Reiseinfos
Newsletter
Traveller News
 
 
Kontakt


News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
Alle hier veröffentlichten Artikel können Sie komplett per E-Mail versenden, als Favoriten oder als RSS-Feed bookmarken. RSS-Feeds bieten wir für die Ebenen Artikel, Kategorien sowie für unseren kompletten News-Blog an.
Geschäftsreisen
Flüge buchen
Business Hotels
Urlaubsreisen
Hotels Osteuropa
Visumservice
 

Flughafenkontrollen auf Geschäftsreisen: Wertgegenstände vor der Sicherheitskontrolle im Handgepäck oder in der Jackentasche verwahren

Freitag, 5. Februar 2010

KontrollanlageReiserecht bei Sicherheitskontrollen: Wertvolle Gegenstände bei Kontrollen immer vorschriftsmässig aufbewahren oder Reisende bitten, beim scannen mitzuschauen. Sonst droht Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz. Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren gehören während der Flughafen-Sicherheitskontrolle ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Wenn das nicht möglich ist, sollten Reisende zumindest darauf achten, dass ein Mitreisender sieht, was in die Kästen auf dem Förderband zum Röntgengerät gelegt wird.

Verschwindet ein Gegenstand aus einem Kasten und fehlen Zeugen für das Hineinlegen, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Auf das rechtskräftige Urteil (Az.: 1 U 169/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

In dem Fall hatte ein Reisender nach der Sicherheitskontrolle das Fehlen einer teuren Uhr reklamiert. Die drei Flughafenmitarbeiter, die zur fraglichen Zeit in der Kontrollzone arbeiteten, hatten ausgesagt, die Uhr nicht an sich genommen zu haben. Polizisten hatten die Mitarbeiter direkt nach der Verlustmeldung durchsucht, aber keine Uhr gefunden. Das Gericht sah es deshalb nicht als erwiesen an, dass die Uhr auf dem Förderband verloren ging: Ebenso sei denkbar, dass dem Kläger der Wertgegenstand schon vor der Kontrolle abhanden kam.

Außerdem hätten sich in der Kontrollzone weitere Passagiere aufgehalten, die als Täter eines Diebstahls in Betracht kämen. Das Oberlandesgericht änderte damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Dort hatten die Richter zunächst entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland, die als Auftraggeberin der Sicherheitskontrollen an Flughäfen grundsätzlich haftbar ist, 4000 Euro Schadenersatz für die Uhr leisten müsse. Nach Einschätzung der Gesellschaft für Reiserecht wäre auch das Urteil der OLG-Richter anders ausgefallen, wenn der Kläger einen Zeugen gehabt hätte.

dpa/tmn av ah cr

Ähnliche Beiträge:

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.


Image Tours - Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen und Messereisen weltweit.
Ganzheitliche Travel Management Lösungen für Ihr Unternehmen.
(C) 2006 Der Blaue Reiter