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Kooperation British Airways und Iberia: Können British Airways und Iberia doch kooperieren?

Montag, 1. Februar 2010

iberia fluegeEU-Kommission und US-Kartellbehörden: Prüfung für Kooperation zwischen British Airways und Iberia steht kurz vor Abschluss. British Airways und Iberia kommen Genehmigung näher. Brüssel (dpa) - Die Fluglinien British Airways, American Airlines und Iberia können bei ihrer geplanten Kooperation auf grünes Licht aus Brüssel hoffen. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben im laufenden Kartellverfahren Konsultationen mit Konkurrenten begonnen, teilte die Behörde am Montag mit.

Dabei will die Kommission herausfinden, ob die Zugeständnisse der Fluglinien ausreichen. Man stehe vor einer baldigen Lösung, hieß es. Die EU-Kommission verdächtigt die drei Mitglieder der Luftfahrtallianz Oneworld, EU-Regeln verletzt zu haben, weil sie Preise und Flugpläne auf Langstrecken abgesprochen haben. Die Airlines hatten zudem vereinbart, die Einkünfte aus den Transatlantikstrecken zwischen Nordamerika und Europa untereinander aufzuteilen. Um die Wettbewerbsbedenken der Behörde auszuräumen, haben die Konzerne im Gegenzug Zusagen gemacht. Welche das sind, wird die Kommission demnächst veröffentlichen.

Die Wettbewerbshüter hatten im April 2009 ein förmliches Kartellverfahren eröffnet und im September mit Bußgeldern gedroht. Wie aus der Kommission verlautete, sind die Gespräche mit den drei Airlines in den vergangenen Monaten gut vorangekommen. Nach den Stellungnahmen der Konkurrenten wird die Kommission entscheiden. Sie kann den Deal gegen Zugeständnisse der Konzerne genehmigen, aber auch andere Zusagen fordern oder die Genehmigung verweigern. Neben Brüssel müssen auch noch die US-Kartellbehörden grünes Licht geben.

Auch zwei weitere Fälle der Branche sind noch nicht abgeschlossen: Die EU-Kommission prüft nach wie vor die geplante Kooperation der Star-Alliance-Mitglieder Lufthansa, Continental, United und Air Canada sowie von Luftverkehrsgesellschaften der Skyteam-Gruppe (Air France/KLM und Delta/Northwest). Absprachen von Unternehmen zum Schaden von Verbrauchern und Kunden sind in der EU streng verboten.

dpa mt xx n1 gö

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