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	<title>Image Tours - News Geschäftsreisen &#187; Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen</title>
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	<description>Geschäftsreisen und Urlaub - täglich News, Tipps und Hinweise</description>
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		<title>Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen</title>
		<description><![CDATA[<!-- ckey="18C50976" --><p><img title="Paragraph" src="http://www.imagetours.de/wpblog/wp-content/uploads/2008/Diverses/Paragraph.jpg" border="0" alt="Paragraph" width="180" height="135" align="left" /><strong><a href="http://www.imagetours.de/geschaeftsreisen/index.html" title="Gesch&#228;ftsreisen online und im Reiseb&#252;ro buchen, organisieren - Reiseb&#252;ro Full Service" target="_blank">Geschäftsreisen</a> und <a href="http://www.imagetours.de/urlaubsreisen/index.html" title="Urlaubsreisen buchen im Preisvergleich mit Reiseveranstaltern" target="_blank">Urlaubsreisen</a> stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen.</strong> Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.</p>
<p>Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 455/08)&#8230;</p> <a href="http://www.imagetours.de/wpblog/2010/01/08/deutsche-gesellschaft-fur-reiserecht-bei-nichtantreten-einer-reise-durfen-stornokosten-keine-100-prozent-betragen/" title="Den Artikel: Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen auf www.imagetours.de lesen">Den ganzen Artikel auf www.imagetours.de lesen.</a><br /><br />]]></description>
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