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ADAC-Tipps zum Winterverkehr: Richtiges Verhalten und Winterausrüstung unbedingt erforderlich!

Freitag, 8. Januar 2010

schneefall wintereinbruchReisen mit dem PKW: ADAC gibt Liste zum Fahrverhalten im Winter heraus. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen. ADAC - Reisehinweise - was ist Recht bei Kälte, Schnee und Eis: Falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden. Am Wochenende werden weitere Schneefälle und winterliche Temperaturen das Wetter bestimmen. Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden.

Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen. Der ADAC hat deshalb wesentliche Informationen zum richtigen Verhalten und zu Bußgeldern bei Nichtbeachtung auf winterlichen Straßen zusammengestellt.

- Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird.

- Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

- Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. Weitere 10 Euro muss derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden.

Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Das Dach ist außerdem schneefrei zu halten, damit der Schnee beim Bremsen nicht nach vorne auf die Windschutzscheibe rutscht und die Sicht des Fahrers beeinträchtigt.

- Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.
- Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind (z.B. Stop, Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.

Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.

Ansprechpartner:

Frau Hanadi Siering
Telefon: +49 (89) 7676-6936
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