Reisekosten Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010
Donnerstag, 7. Januar 2010Beitrag der Reihe Travel Management
Steuerrecht und Reisekosten: Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übernachtungskosten. Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Auslandsreisen herausgegeben. Darin werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auslandstätigkeit ab 2010 neu festgelegt.
Für die nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag entscheidend. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar, für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Das BMF-Schreiben gilt für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2010: Das BMF-Schreiben gibt die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betriebliche veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland bekannt.
Die Übersicht über die Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen sowie die neuen Pauschbeträge finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.
Download: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2010 [PDF, 40 KB]
Download: Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten [PDF, 144 KB]






