...Traveller News
Premium Login
Registrieren

Home
 
Geschäftsreisen
 
Business & Travel Informationen
 
Osteuropa-Hotels
Visum/ Einreise
 
Urlaubsreisen
Flug
Hotel
Mietwagen
Bahn
Tickets & Events
mehr buchen...
 
 
Reiseinfos
Newsletter
Traveller News
 
 
Kontakt


News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
Alle hier veröffentlichten Artikel können Sie komplett per E-Mail versenden, als Favoriten oder als RSS-Feed bookmarken. RSS-Feeds bieten wir für die Ebenen Artikel, Kategorien sowie für unseren kompletten News-Blog an.
Geschäftsreisen
Flüge buchen
Business Hotels
Urlaubsreisen
Hotels Osteuropa
Visumservice
 

Reiserecht: Reiseveranstalter haften für falsche Auskünfte von Reisebüros

Montag, 21. Dezember 2009

Reiserecht_Kundenberatung_ReisebüroReisebüro und Beratung: Veranstalter haften für fehlerhafte und falsche Informationen von Reisebüro-Mitarbeitern. Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen. Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2633/08 [20]) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

Im verhandelten Fall ging es um eine geplante Ägypten-Reise. Am Telefon hatte eine Reisebüro-Mitarbeiterin den Kunden gesagt, dass eine Ankunft eine Stunde und 20 Minuten vor dem Abflug ausreichend sei. Die Gäste hielten sich daran, holten ihre Reiseunterlagen ab und stellten sich kurz darauf – eine Stunde und 10 Minuten vor dem Abflug – am Abfertigungsschalter an. Doch das war zu spät, wie sich nach einiger Zeit in der Warteschlange herausstellte: Erst 44 Minuten vor Abflug standen die Touristen am Schalter des Check-in-Mitarbeiters und durften nicht mehr mitfliegen.

Das Gericht entschied, dass der Reiseveranstalter den Gästen den Reisepreis zurückzahlen musste. Außerdem hatte er das Bahnticket für die Fahrt von Berlin nach Frankfurt/Main und zurück zu erstatten und wegen vertaner Urlaubszeit 963 Euro Schadensersatz zu leisten.

Die Reisebüro-Mitarbeiterin habe als Erfüllungsgehilfin des Veranstalters gehandelt, als sie die falsche Auskunft gab, lautete die Begründung. Damit sei der Veranstalter für den Reisemangel verantwortlich.

dpa/tmn cr ah cf

Ähnliche Beiträge:

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.


Image Tours - Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen und Messereisen weltweit.
Ganzheitliche Travel Management Lösungen für Ihr Unternehmen.
(C) 2006 Der Blaue Reiter