Geschäftsreisen in den Irak: Reisewarnung – Gefahr von Anschlägen und Entführungen sehr hoch
Montag, 2. November 2009
Reisewarnung für den Irak: Hohe Entführungs-und Anschlagsgefahr - Geschäftsreisende aus Deutschland sollen den Irak verlassen -Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt einhalten. Das Auswärtige Amt gibt eine Reisewarnung für den Irak heraus: Vor Reisen in den Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen. Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Arbil, Sulaymanya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer vergleichsweise besseren Sicherheitslage eingeschränkt. Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche führen dürfen und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind.
Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt im Irak gefährlich. Bei Anschlägen und Feuergefechten, insbesondere in Bagdad und in den Gebieten nördlich von Bagdad bis nach Mossul und Kirkuk, kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen ums Leben. Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Zwischen irakischen Sicherheitskräften auf der einen und unterschiedlichen militanten Gruppen auf der anderen Seite kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. In den an die Region Kurdistan-Irak grenzenden Städten Kirkuk und Mossul und in deren Umgebung bestehen hohe und zunehmende Sicherheitsrisiken. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten, nicht immer schutzfähig oder -willig. Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet. Im ganzen Land gilt offiziell weiter der bereits 2004 verhängte Ausnahmezustand.
Die Hauptstadt Bagdad wird von zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen. Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf die als so weit wie möglich gesichert geltenden Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte “Internationale Zone” im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen.
Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung von Fahrtrouten und angemessen personalsstarkes und bewaffnetes Sicherheitspersonal. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation sowie die Beachtung angemessener Maßnahmen des persönlichen Schutzes, die in Bagdad verfügbar sind, ist in jedem Fall erforderlich. Insbesondere die Fahrt vom Flughafen in die Internationale Zone bedarf einer genauen Planung durch Sicherheitsexperten. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden. Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Arbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Das Risiko, durch einen gegen Dritte gerichteten Anschlag zufällig Opfer zu werden, ist dort geringer als in den anderen Landesteilen. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Gebiet hindeuten. Trotz eines weitgehend funktionierenden Sicherheitsapparates ist aber auch in dieser Region mit Terroranschlägen und Entführungen zu rechnen!
Eine Destabilisierung der allgemeinen Lage durch Militäroperationen im Norden dieses Gebietes kann zudem nicht ausgeschlossen werden. Ein Aufenthalt in dieser Region setzt voraus, sich vor Reiseantritt über die politische Entwicklung und Sicherheitslage zu informieren und angemessene Maßnahmen zum persönlichen Schutz zu treffen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Dienste zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Arbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Dienste leisten. Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die im Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen in den Irak wird gewarnt. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für Reisen in den Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt auch für die Region Kurdistan-Irak. Bei Reisen innerhalb Iraks, zum Beispiel zwischen Arbil und Bagdad ist das Visum vorzuweisen. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Mehr Informationen beim Auswärtigen Amt oder unter Image Tours/Visum und Einreise
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