Reisehinweise Mexiko: Aktuelle Hinweise – Hurrikan-Warnung und Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dienstag, 1. September 2009
Geschäftsreisen und Urlaub in Mexiko: Auswärtiges Amt gibt Reisehinweise und Sicherheitshinweise für Reisen nach Mexiko heraus. Die mexikanischen Behörden haben am 31. August 2009 eine Hurrikan-Warnung für den Teilgliedstaat Baja California Sur heraus gegeben. Demnach dürfte der Hurrikan Jimena in den frühen Morgenstunden des 1. September (lokale Zeit) auf das Festland treffen. Reisende sollten unbedingt den Empfehlungen der mexikanischen Behörden folgen und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Aktuelle Informationen des U.S. National Hurricane Centre sind im Internet unter http://www.nhc.noaa.gov/ und zusätzlich www.wunderground.com/tropical/ abrufbar.
Mexiko gehört zu den Ländern, in denen eine Vielzahl von Fällen von Influenza A(H1N1) bei Menschen aufgetreten sind und nach wie vor auftreten. Es werden aus allen Landesteilen
auch Todesfälle gemeldet. Reisenden in sowie Rückkehrern aus Mexiko werden daher besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Die Empfehlungen des Auswärtigen Amts sind in
den Informationen
Aktuelle Informationen vom Auswärtigen Amt zur Influenza A(H1N1)
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine
Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten Sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der
Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis
zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden
verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen
Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich
auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.
Reisedokumente
Der bei Einreise nach Mexiko vorzulegende deutsche Reisepass (oder vorläufige Reisepass) sollte möglichst noch sechs Monate gültig sein, mindestens jedoch für die Dauer des
Aufenthalts in Mexiko. Der deutsche Personalausweis genügt nicht für die Einreise nach Mexiko.
Kinder unter 16 Jahren können zur Einreise anstelle eines Reisepasses auch einen deutschen Kinderreisepass vorlegen oder im deutschen Reisepass eines mitreisenden
Elternteils eingetragen sein. In beiden Fällen ist ein Foto vorgeschrieben. Der Kinderausweis nach altem Modell (Kinderausweis als Passersatz) wird zur Einreise nicht mehr akzeptiert.
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen.
Mehr Informationen beim Auswärtigen Amt und bei Image Tours unter Visum und Einreise
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