Reisekostenrecht Geschäftsreisen: Auswärtstätigkeit – neue Regelung für Besteuerung von Mahlzeiten bei Reisen
Montag, 27. Juli 2009
Steuerrecht bei Dienstreisen: Neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 13.7.2009 zu Mahlzeiten bei Geschäftsreisen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.7.2009 zur neuesten Rechtsprechung des BFH zu Mahlzeiten Stellung genommen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anläßlich einer Auswärtstätigkeit (Reise) zur Verfügung stellt. Durch dieses Schreiben wird das Reisekostenrecht leider nicht einfacher sondern komplizierter.
Nach diesem Schreiben kann der Arbeitgeber wählen, ob er den Wert der Mahlzeit 1. nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem tatsächlichen Preis ansetzen oder 2. weiterhin mit dem (niedrigeren) amtlichen Sachbezugswert nach der SvEV bewerten will. Im ersten Fall kann ggfs. von der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 in Höhe von 44 Euro Gebrauch gemacht werden. Im zweiten Fall bleibt alles beim Alten.
Das neue BMF-Schreiben können Sie bei der Albert-Akademie anfordern: Albertakedemie
In den Seminaren der Albertakademie zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht 2010 im November und Dezember 2009 wird ausführlich auf diese neue Verwaltungsmeinung eingegangen und die Auswirkungen erläutert.
Ähnliche Beiträge:- Seminare zum Thema Steuern und Reisekosten: Lohnsteuerrecht und Reisekostenrecht 2009
- Geschäftsreisen und Reisekosten: Handbuch Reisekosten 2009 aktualisiert
- Besteuerung von Dienstwagen
- Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsdienstreisen
- Bravo! MwSt.-Regelung für Hotel-Frühstück revidiert: Hotel-Frühstück kann wie 2009 abgerechnet werden!







