Reisehinweise für Tadschikistan: Polizeiaktionen im Raschttal nordwestlich der Hauptstadt Duschanbe
Donnerstag, 16. Juli 2009
Geschäftsreisen nach Duschanbe in Tadschikistan: Auswärtiges Amt rät vor nicht unbedingt erforderlichen Reisen ins Raschttal nordwestlich der Hauptstadt Duschanbe ab. Das Auswärtige Amt gibt einen Sicherheitshinweis für Reisen nach Tadschikistan heraus:
Sicherheitshinweise
Im Raschttal nordwestlich der Hauptstadt Duschanbe (Gebiet um die Städte Garm und Tavildara) finden umfangreiche Polizeiaktionen statt. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen werden Straßen gesperrt und Reisende können aufgehalten werden. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in und durch das Gebiet des Raschttals wird abgeraten.Reisende nach dem Pamir können statt der durch dieses Gebiet führenden Straße die Route über Kuljab benutzen.
Terrorismus
Ende 2007 gab es in Duschanbe auch in unmittelbarer Nähe zu offiziellen und Regierungsgebäuden wiederholt Bombenanschläge, bei denen mindestens ein Mensch getötet wurde. Weitere Anschläge konnten offenbar durch rechtzeitiges Entschärfen von Sprengsätzen vermeiden werden. Bereits in den vergangenen Jahren ist es in der Innenstadt von Duschanbe zu mehreren Bombenanschlägen gekommen. Die Hintergründe dieser Vorkommnisse sind unklar; terroristische Motive sind jedoch wahrscheinlich. Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung.
Reisen über Land
Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Rogun und Kalaikum beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder.
Allgemeine Reiseinformationen
Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind. Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet.
Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle eines starken Erdbebens kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Das für die Einreise nach Tadschikistan erforderliche Visum kann unter Vorlage eines Reisepasses oder Kinderausweises bei der tadschikischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Die bisherige Option, ein Visum bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu erhalten, besteht nicht mehr, sofern die Anreise aus einem Land erfolgt, in dem es eine tadschikische Botschaft gibt (u.a. Deutschland, Belgien, USA). Für deutsche Staatsangehörige, die aus einem Land anreisen, in dem es keine tadschikische Botschaft gibt, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Visum direkt bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu beantragen. Hierfür sind zwei ausgefüllte Visaanträge (mit jeweils einem Passfoto versehen) in der Konsularabteilung am Flughafen einzureichen.
Reisedokumente
Ein Kinderausweis muss unabhängig vom Alter des Kindes mit Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist gleichfalls mit Lichtbild zu versehen. Vorläufige Reisepässe werden akzeptiert. Sämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden: www.botschaft-tadschikistan.de . Ausländer sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung (”Chukumat”) angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums.
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die in der Regel erst nach der Einreise beantragt werden kann. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Mehr Informationen zu Tadschikistan beim Auswärtigen Amt oder unter Image Tours/ Visum und Einreise
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