Entschädigung bei Flugausfall: Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte bei Flugausfällen
Freitag, 10. Juli 2009
Gerichtsurteil Flugausfälle: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste, Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen – Gerichtsurteil zur Stärkung der Fluggastrechte. Wenn Flüge in ein anderes EU-Land ausfallen, können Passagiere jetzt frei entscheiden, ob sie ihre Schadenersatzansprüche am Abflugs- oder am Landeort durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen.
Doch müssen viele Fluggäste sehr hartnäckig vorgehen, wenn sie das Geld von der Airline haben wollen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt nun Flugreisenden in andere EU-Länder Vorteile: Sie können frei wählen, ob sie ihr Recht vor einem Gericht am Abflugs- oder Landeort geltend machen wollen. Ihre Ansprüche müssen sie aber nicht am Sitz der Gesellschaft einklagen.
Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität: “Auf dieses Urteil haben die Fluggäste jahrelang warten müssen. Bisher gab es bei den Passagieren eine erhebliche Unsicherheit, wo Ausgleichszahlungen eingeklagt werden können. Das heutige Gerichtsurteil bringt den Fluggästen endlich Rechtssicherheit und führt dazu, dass sie künftig ihre Rechte auch besser nutzen können. In unserer Schlichtungsstelle beziehen sich rund 20 Prozent aller Beschwerden beim Flugverkehr auf die Ausgleichzahlungen bei Annullierung. Künftig wird es nun den Fluggästen leichter fallen, an das ihnen zustehende Geld zu kommen.”
Hintergrund des Gerichtsurteils vom Europäischen Gerichtshof war eine Klage vor dem Amtsgerichts Erding zwecks Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung: Ein Kunde hatte bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic einen Flug von München nach Vilnius gebucht. Eine halbe Stunde vor Abflug hatte die Fluggesellschaft den Flug abgesagt. Der Fluggast wurde dann später mit Air Baltic über Kopenhagen nach Vilnius befördert. Aufgrund des verspäteten Fluges machte der Reisende sein Recht auf Ausgleichszahlung von 250 Euro vor dem Amtsgericht Erding geltend. Das ist für den Münchner Flughafen zuständig. Air Baltic war aber der Ansicht, er müsse am Sitz der Fluggesellschaft in Riga klagen. Der Europäische Gerichtshof gab nun dem Passagier Recht.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2009
Aktenzeichen: C-204/08
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