Geschäftsreisen nach Saudi Arabien: Aktuelle Sicherheitslage und Reisehinweise für Saudi Arabien
Mittwoch, 10. Juni 2009
Reisen nach Saudi Arabien: Möglichkeit von Terroranschlägen in Saudi Arabien. Geschäftsreisende sollten sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage in Saudi Arabien informieren. Das Auswärtige Amt gibt Reisenden hierzu folgende landesspezifische Sicherheitshinweise sowie aktuelle Reisehinweise:
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt. Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden verhafteten im ersten Halbjahr 2008 mehr als 500 Terrorverdächtige. Es konnten geplante Anschläge vereitelt werden. Ziele waren vornehmlich die Ölanlagen des Landes, Einrichtungen der saudiarabischen Sicherheitsbehörden (u.a. in Al-Khafi), sowie Pilger in Mekka und Medina. Ein Anschlag soll u.a. auch in Yanbu geplant gewesen sein. Die US-Botschaft gab im August eine konkrete Anschlagswarnung für Riad heraus. Im Kontext dieses Hinweises wurde durch das saudiarabische Innenministerium auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hingewiesen
Nach dem Attentat auf vier französische Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina erfolgten keine weiteren Anschläge.
Im Bereich der saudiarabisch/jemenitischen Grenze gehen die Sicherheitsbehörden erfolgreich gegen Schmugglerbanden vor. Nach Schusswechseln zwischen den Sicherheitsbehörden mit Waffen/Drogen-Schmugglern und Terrorverdächtigen waren auch Tote zu beklagen. Vor Aufenthalten in Grenznähe im Bereich Jizan und Najran wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudiarabische Außenministerium alle Reisen innerhalb Saudi-Arabiens vorher anzukündigen.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus – vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Inländer behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis der eingeschränkten Ausreisemöglichkeit steht noch aus.
Mehr Informationen beim Auswärtigen Amt oder unter Image Tours/ Visum und Einreise
Ähnliche Beiträge:- Flüge mit British Airways nach Saudi Arabien: Neue Verbindungen nach Jeddah und Riad
- Geschäftsreisen: Verhandeln mit Geschäftspartnern in Saudi-Arabien
- Hotels in Saudi Arabien buchen: Hilton Hotels eröffnen erstes Hilton Garden Inn Riyadh Olaya in Saudi Arabien
- Geschäftsreisen nach Somalia: Reisewarnung für Mogadischu und Somalia
- Reisehinweise Dengue Fieber: Steigende Dengue-Erkrankungen in Vietnam, Saudi-Arabien und Sri Lanka







