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Geschäftsreisen nach Kasachstan: Reisehinweise und Sicherheitshinweise für Reisen nach Kasachstan

Donnerstag, 5. März 2009

kasachstan_Flagge.jpgReisen nach Kasachstan: Landesspezifische Sicherheitshinweise und Informationen zu Visum und Einreise nach Kasachstan vom Auswärtigen Amt. Reisen über Land: Das Auswärtige Amt rät von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend ab, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.

Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.

Kriminalität

Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.

Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel – einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.

Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.

Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.

Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.

Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: Das Territorium der Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy im Gebiet Shambyl, Baikonur, Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy Kreis im Gebiet Kysylorda.

Reisen über Land/ Bahnverkehr

Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana). Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.

Reisen über Land/ Flugverkehr

Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.

Reisen über Land/ Straßenverkehr

Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.

Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland – Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.

Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.

Einfuhr von Devisen

Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente

Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum kann mit einem noch mindestens sechs Monate nach Ende des Reisezeitraums gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden.

Der Kinderausweis/-reisepass darf nur von Kindern bis einschließlich des 15. Lebensjahres benutzt werden. Kinderpässe werden akzeptiert, sofern ein Foto eingefügt ist – dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes. Bei Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ein Lichtbild erforderlich.

Visum

Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa bis zu 30 Tagen Dauer mit einfacher Einreise auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt. Das Visum kann ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg beantragt werden.

Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
www.mfa.kz

Geschäftsvisum

Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).

Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter
http://www.botschaft-kaz.de/index.php?language=1&kategorie=5&rubrik=2&tmp=1

Registrierung

Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.

Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:

Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.

Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.

Transit durch die Russische Föderation

Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.

Grenzregion zu Kirgisistan

Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.

 

Mehr Informationen beim Auswärtigen Amt oder unter Image Tours/ Visum und Einreise

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