Reiserecht: Bei braunem Meerwasser Geld zurück ?
Freitag, 6. Februar 2009
Reiserecht: Bei braunem Meerwasser Geld zurück ? Im Reisekatalog sind Bilder mit türkisblauen Meer abgebildet, vor Ort war das Meer braun statt türkisblau. Urlauber gingen nach ihrer wenig paradiesischen Pauschalreise in die Dominikanische Republik vor Gericht , und forderten vom Veranstalter Geld zurück – und bekamen Recht
Köln – Auf den Abbildungens im Reisekatalog war das Meerwasser klar und türkisblau, in Wirklichkeit aber braun und trübe. Wer als Pauschalurlauber solche Erfahrungen macht, kann Geld von seinem Veranstalter zurückfordern, urteilte das Amtsgericht Köln. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell”.
In diesem konkreten Fall erhielten die Kläger für jeden betroffenen Tag 15 Prozent ihres Reisepreises zurück. Der Veranstalter könne zwar die Qualität des Meerwassers nicht beeinflussen, befand das Gericht. Weil er im Katalog aber Fotos von blauem Wasser gezeigt hatte, sei es als Reisemangel zu bewerten, wenn das Meer nicht nur vorübergehend braun und trübe ist.
Bei der Festlegung der Erstattungsquote von 15 Prozent spiele allerdings auch eine Rolle, dass in der Hotelanlage in der Dominikanischen Republik täglich Insektenschutzmittel in großen Mengen versprüht wurden, so “dass Wolken stechenden Geruchs durch die Anlage zogen”. Auch dies sei ein Reisemangel gewesen, so das Gericht.
- Reiserecht: Reiseveranstalter haften für falsche Auskünfte von Reisebüros
- Reiserecht Urlaub: Viruserkrankungen am Urlaubsziel kein Grund für Reiserücktritt
- Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen
- Reiserecht: 100 Prozent Gebühren bei Stornierung einer Reise sind gerechtfertigt
- Urteil des Amtsgerichts: Wechsel des Flugzeugtyps ist kein Reisemangel







