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Reisen nach Georgien: Teilreisewarnung und Reisehinweise für Georgien

Sonntag, 25. Januar 2009

georgien_flagge.gifGeschäftsreisen nach Georgien: Vor Reisen in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien sowie in deren unmittelbare Nähe wird gewarnt. Landesspezifische Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien: Für Reisen nach Georgien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage empfohlen, die Reisenotwendigkeit jeweils sorgfältig zu prüfen. Vor Reisen in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien sowie in deren unmittelbare Nähe wird gewarnt.

1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen

Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes kommt es in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Abchasien und Südossetien immer noch zu Zwischenfällen.

Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze in Abchasien noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Inguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze der Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. bei der  Ausreise über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Vor Reisen nach Abchasien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.

Südossetien: In Südossetien ist die Lage weiterhin unübersichtlich. Es kommt immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien noch über die Verwaltungsgrenze zwischen Südossetien und den angrenzenden georgischen Regionen möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze  des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird daher ausdrücklich gewarnt.

Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.

2. Sicherheit im übrigen Georgien

Es besteht immer noch eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition in Gebieten, die während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen oder von russischen Truppenteilen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.

Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M1) bestehen hingegen keine Bedenken.

Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.

Kriminalität

Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.

In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.

Straßenverkehr

Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.

Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.

Visum/ Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.

Soll der Aufenthalt 90 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.

Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).

Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

Mehr Informationen beim Auswärtigen Amt oder unter Image Tours/Visum und Einreise

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