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Reiserecht: 100 Prozent Gebühren bei Stornierung einer Reise sind gerechtfertigt

Samstag, 3. Januar 2009

Urteil_Stornogebuehr_Kreuzfahrt.jpgPauschalreisen und Veranstalterbuchungen: 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr können gerechtfertigt sein. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden berichtet in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” über ein Urteil des Amtsgericht Heiligenstadt, dass eine pauschale Gebühr von 100 Prozent des Preises bei der Stornierung einer Kreuzfahrt als gerechtfertigt befand (Az.: 3 C 421/07).

In diesem Fall hatte der Kreuzfahrtveranstalter darauf bestanden, dass die Allgemeinen Reisebedingungen anzuwenden seien. Im entsprechenden Katalog des Verantalters wurde darauf hingewiesen, dass bei einem Rücktritt in einer Doppel- bzw. Mehrbettkabine ein Schadenersatzanspruch von 100 Prozent des Reisepreises gelte. Nach Einschätzung des Gerichts ist dieses auch rechtens:

Der Kunde hatte eine mit zwei weiteren Personen belegte Kabine gebucht. Der Veranstalter hätte den Platz nicht an eine beliebige anderen Person verkaufen können. Auch Kosten für Verpflegung und Reinigung könnte der Veranstalter nicht dadurch einsparen, dass ein Passagier weniger an Bord war. Die Reederei habe Verträge mit Cateringgesellschaften, und auch das Personal auf dem Schiff könne nicht durch die Stornierung eines Reisenden reduziert werden.

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