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Visum China: Neue Gebühren für die Visa-Beantragung bei der Botschaft der Volksrepublik China

Dienstag, 30. Dezember 2008

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Folgende Begriffe wurden gesucht:

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Beijing_Peking.jpgGeschäftsreisen und Urlaubsreisen China: Neue Gebühren für Visum nach China zum 01. Januar 2009. Die Botschaft der Volksrepublik China gibt neue Gebühren für die Beantragung von Visa bekannt.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der erforderlichen Dokumente sowie der neuen Visumgebühren für China.

Tipp: Nutzen Sie unseren Visa-Service für China: Alle Informationen sowie unser Angebot für die Besorgung Ihres Visums für China finden Sie unter Image Tours/ Visum China

 Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichstigsten Informationen für die Visa-Beantragung China:
Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seitefür das Visum

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild

3. Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum.

4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten derausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum.Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt vonmehr als 6 Monaten.

5. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201oder JW202 (in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

6. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.

Visagebühren (nur in Bargeld ) ab Januar 2009:

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

1.a. Visum, einmalige Einreise
pro Person 30 Euro
 
1.b. Visum, zweimalige Einreise
 pro Person 45 Euro
 
1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
 pro Person  60 Euro
 
1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
 pro Person  90 Euro
 
2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit
2.a. Visum, einmalige Einreise
 pro Person 30 Euro
 
2.b. Visum, zweimalige Einreise
 pro Person 50 Euro
 
2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
 pro Person 70 Euro
 
2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
 pro Person 100 Euro
 
3. Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner
 pro Person90 Euro
 
Gruppenvisum für US-Amerikaner
 pro Person 75 Euro
 
4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung
4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )
 pro Person 30 Euro
 
4.b. innerhalb von 2 Arbeitstagen
 pro Person 20 Euro
 
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern nicht möglich.

Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere werden vom Konsulat einbehalten.

Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Sonstiges: Das Formular steht auch auf unserer Homepage www.china-botschaft.de zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.

Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.

Tipp Visa-Service weltweit: Alle Informationen zur Einreise, Visumbestimmungen, Visa-Anträge und Adressen von Botschaften in Deútschland sowie finden Sie unter Image Tours/ Visum und Einreise

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