Keine festen Preise bei Buchung von Pauschalreisen: Reiseveranstalter können Katalogpreise ändern
Dienstag, 16. Dezember 2008
Pauschalreisen buchen: Preise in Reisekatakogen können zukünftig angepasst werden. Die Preise der Reisekataloge waren bisher immer verbindlich. Doch nun wurde die bisher gesetzlich festgelegte Preisbindung aufgehoben. Die veröffentlichten Preise in den Katalogen können sich in Zukunft ändern Anfang letzten Monats wurde der Paragraf 4 der BGB-Informationspflichten-Verordnung erweitert. Darin wird nun neu geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein „Vorbehalt einer Preisanpassung“ zulässig ist. Konkret bedeutet das für die Kunden: Die Preise können zukünftig von den Katalogpreisen abweichen.
Wenn die im Katalog angebotene Reise beispielsweise ausverkauft ist und Einzelleistungen wie Hotel, Transfer oder Flug zu einem anderen Preis nachgekauft werden müssen, darf der Veranstalter den Preis neu berechnen . Der Vorteil hierbei ist, dass eine eigentlich ausgebuchte Reise dann wieder buchbar ist – allerdings zu einem anderen Preis. Unberührt von dieser Regelung bleibt der zum Zeitpunkt der Reisebuchung vereinbarte Preis, der weiterhin bindend ist.
Angaben in den Reisekatalogen sind weiterhin verbindlich
Nach der gültigen EU-Pauschalreiserichtlinie und der Preisangabenverordnung dürfen weiterhin keine Preisspannen oder Eckpreise in den Reisekatalogen veröffentlicht werden. Die Katalogpreise sind also weiterhin bindend und die Transparenz und Vergleichbarkeit für die Kunden bleibt erhalten.
Der Sinn dieser Neuregelung liegt darin, dass Veranstalter auf notwendige Anpassungen im Markt flexibler reagieren können, da die Kataloge generell eine Gültigkeit von 6-12 Monaten haben und durch ständige Veränderungen – z..B. bei den Kerosinzuschlägen der Fluggesellschaften – der hohe Aufwand für den Druck von Reisekatalogen nicht mehr lohnt.
Kontrolle der Reiseveranstalter und Information an den Kunden
Bei Preisanpassungen muss der Kunde im Reisebüro gezielt informiert werden. Da es sich bei einer Anpasung um ein neues Angebot handelt handelt, kann der Kunden frei entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte. Von Reiseveranstaltern willkürliche festgesetzte Preiserhöhungen sind recht unwahrscheinlich, denn der Preisvergleich mit anderen Reiseveranstaltern wird auch zukünftig die Preise regulieren. Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb wird zudem missbräuchliches Verhalten ahnden.
Die neue Regelung kann von den Reiseveranstaltern angewendet werden, sobald diese einen sogenannten „Preisänderungsvorbehalt vor Vertragsschluss“ an gut sichtbarer Stelle in ihren Katalogen aufgenommen haben – dieses könnte beispielsweise im Preis- oder Hinweisteil sein. Da viele Kataloge für den Sommer 2009 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung am 1. November 2008 bereits gedruckt waren, wird die neue Regelung wohl erst erst im Laufe des nächsten Jahres angewendet.
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