Deutsche Bahn: Reiserecht – Kunden erhalten bei Bahn-Verspätung höhere Entschädigung
Mittwoch, 1. Oktober 2008
Gesetzesentwurf Bundeskabinett: Bahnkunden erhalten mehr Entschädigung bei Zug-Verspätungen. Ab Sommer 2009 müssen Bahnunternehmen ihre Kunden bei verspäteten oder ausgefallenen Zügen höher entschädigen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Fahrgastverbände sind damit jedoch noch nicht zufrieden.
Berlin – Bahn-Fahrgäste erhalten mehr Rechte bei Verspätungen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beschloss das Kabinett am Mittwoch den Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz. Vorgesehen ist eine Entschädigung bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zuges. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde muss das Bahnunternehmen dann 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises im Fernverkehr erstatten.
Damit werden die deutschen Vorschriften an eine EU-Verordnung angepasst, die am 3. Dezember in Kraft tritt. Die bereits vor zwei Jahren vorgestellten Eckpunkte des Entwurfs sehen darüber hinaus unter anderem vor, dass der Kunde das Recht auf Barauszahlung hat. Bei einer absehbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Passagier von der Fahrt absehen und die Rückerstattung des gesamten Preises fordern. Das neue Gesetz soll noch vor der Hauptreisesaison 2009 gelten.
Die Deutsche Bahn begrüßte den Entwurf, der mit Blick auf eine europaweit einheitliche Regelung EU-Recht sinnvoll in nationales Recht umsetze. “Wir arbeiten mit Hochdruck intern daran, die Bestimmungen kundenfreundlich und rechtzeitig umzusetzen”, sagte ein Sprecher in Berlin. Bisher erstattet die Deutsche Bahn im Rahmen der “Kundencharta” maximal 20 Prozent des Fahrpreises, und das auch nur in Form von Gutscheinen und nur für Fernverkehrszüge der Bahn, nicht aber für den regionalen Nahverkehr.
Fahrgastverbände fordern deutlich mehr Erstattung und berufen sich dabei auf bessere Regelungen in anderen europäischen Nachbarländern.
Quelle: Spiegel
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