Reiserecht: Hinweis reicht bei falschem Hotel als Mängelklage
Montag, 15. September 2008
Reiserecht für Pauschalreisen: Unterbringung In einem anderem Hotel als gebucht – Hinweis des Reisenden reicht als Mängelrüge. Wenn Reisende in einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Hotel einquartiert werden, ist der Hinweis auf diese Tatsache als Mangelrüge ausreichend.
Der Gast muss dem Veranstalter gegenüber also nicht detailliert erklären, warum er mit der Unterbringung in dem anderen Hotel nicht zufrieden war. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor. Der Veranstalter hatte die Ansprüche des Urlaubers mit der Begründung zurückgewiesen, dass dieser die Mängel in dem neuen Hotel nicht hinreichend aufgezählt habe.
Nach Ansicht der Richter reiche es, wenn sich die Leistungen der beiden Hotels tatsächlich unterscheiden und der Gast aus diesem Grund nicht zufrieden war, völlig aus, dies dem Veranstalter ohne weitere Details mitzuteilen. Schließlich müsse der Veranstalter selbst am Besten über die Unterscheide beider von ihm angebotenen Hotels Bescheid wissen.
Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 393/06)
Quelle: DMM
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