...Traveller News
Premium Login
Registrieren

Home
 
Geschäftsreisen
 
Business & Travel Informationen
 
Osteuropa-Hotels
Visum/ Einreise
 
Urlaubsreisen
Flug
Hotel
Mietwagen
Bahn
Tickets & Events
mehr buchen...
 
 
Reiseinfos
Newsletter
Traveller News
 
 
Kontakt


News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
Alle hier veröffentlichten Artikel können Sie komplett per E-Mail versenden, als Favoriten oder als RSS-Feed bookmarken. RSS-Feeds bieten wir für die Ebenen Artikel, Kategorien sowie für unseren kompletten News-Blog an.
Geschäftsreisen
Flüge buchen
Business Hotels
Urlaubsreisen
Hotels Osteuropa
Visumservice
 

Vorsteuerabzug für Firmenwagen halbiert: Für privat und geschäftlich genutzte Firmenwagen wird der Vorsteuerabzug halbiert

Donnerstag, 28. August 2008

firmenwagen.gifGeschäftsreisende mit Firmen-Fahrzeug: Nur noch 50% Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenwagen. Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke nutzen, müssen sich mit dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung einstellen: Künftig dürfen nur noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

Das gilt für die Anschaffungs- und Herstellungskosten genauso, wie für Miete, Leasing und die Betriebskosten. Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige Besteuerung der unternehmensfremden Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe. „Diese Regelung stellt die Unternehmer meistens schlechter als die bisherige, so dass alle, die in naher Zukunft einen Fahrzeugwechsel planen, dies noch ins Jahr 2008 legen sollten“, rät Steuerberaterin Barbara Saß von der FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg.

Die neue Regelung ist im Jahressteuergesetz 2009 enthalten. Da sie von den europäischen Regelungen abweicht, muss die Europäische Union (EU) zustimmen, wovon auszugehen ist. Damit ist diese 50 %-Klausel frühestens auf alle Fahrzeuge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft oder hergestellt, gemietet oder geleast werden. Lässt die EU-Zustimmung länger auf sich warten, greift die Regelung erst nach Ablauf des nächsten Kalendermonats nach Veröffentlichung der Zustimmung.

„Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die vom Unternehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden“, erläutert Saß. Der Grund: In einem solchen Fall handelt es sich um eine ausschließlich unternehmerische Nutzung.

Von 1999 bis zum Jahr 2002 galt bereits eine ähnliche Regelung in Deutschland. Diese wich jedoch vom harmonisierten EU-Recht ab und wurde aus formalen Gründen gekippt. Deutschland hatte es versäumt, sich die für diese Abweichung notwendige Zustimmung der EU einzuholen. Die jetzt anstehende Wiederbelebung der für die Unternehmen ungünstigeren Lösung sieht daher von vornherein die EU-Zustimmung vor.

www.fps-lahannpartner.de

Ähnliche Beiträge:

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.


Image Tours - Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen und Messereisen weltweit.
Ganzheitliche Travel Management Lösungen für Ihr Unternehmen.
(C) 2006 Der Blaue Reiter