Geschäftsreisen nach Indien: Unruhen in Jammu und Kaschmir sowie weitere Hinweise zur Einreise
Montag, 25. August 2008
Geschäftsreisen nach Indien: Reisehinweise und Sicherheitshinweise sowie Information zur Einreise. Aktuelle Hinweise für Geschäftsreisen nach Indien: Wegen anhaltender Unruhen in Jammu und Kaschmir kommt es gegenwärtig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Aufständischen sowie zu Straßenblockaden an den Zugängen ins Kaschmir-Tal. Über den Landesteil Kaschmir wurde eine Ausgangssperre verhängt. Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird weiterhin dringend abgeraten (vgl. auch Reisehinweise zu Jammu und Kaschmir im nachfolgenden Kapitel „Landesspezifische Sicherheitshinweise“).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Indien ist ein vergleichsweise sicheres Reiseland.
Bei “Trekking”-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.
In Goa wird aufgrund aktueller und vermehrter Übergriffe auf ausländische, insbesondere weibliche Touristen zu besonderer Vorsicht geraten.
Terrorismus / Reisen über Land
In verschiedenen Teilen Indiens kommt es immer wieder zu Terroranschlägen, auch in Gebieten, die normalerweise nicht Hauptziel solcher Anschläge sind. So forderten am 19. Februar 2007 Brandbombenanschläge in einem Zug, 100 km nordwestlich von Delhi, sowie mehrere Bombenexplosionen am 25. August 2007 in Hyderabad (Hauptstadt des ostindischen Bundesstaats Andhra Pradesh) zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Am Abend des 11. Oktober 2007 detonierte eine Bombe nahe dem Mausoleum des in ganz Südasien verehrten Sufi-Heiligen Khwaja Moinuddin Chisti in Ajmer. Auch dieser Anschlag forderte Tote und Verletzte. Auch die Anschläge vom 13. Mai 2008 im Stadtzentrum von Jaipur/Rajasthan erfolgten in der Nähe von Hindu-Tempeln. Damit ist es innerhalb von zwei Jahren bereits zum fünften Mal zu Anschlägen auf religiöse Zentren von Hindus bzw. Muslimen gekommen. Am 25. und 26. Juli 2008 wurden in Bangalore/Karnataka und Ahmedabad/Gujarat Bombenanschläge auf belebte Märkte und andere Ziele verübt, bei denen viele Menschen ums Leben kamen. Weitere Anschläge sowie die Möglichkeit, dass auch bevorzugte Reiseziele von Touristen in Indien mehr als bisher in den Fokus terroristischer Gruppen rücken könnten, sind nicht auszuschließen. Es wird daher generell zu Wachsamkeit geraten, besonders an Feiertagen (Tag der Republik am 26. Januar, Unabhängigkeitstag am 15. August), an denen es erfahrungsgemäß vermehrt zu Drohungen und Anschlägen kommt. Es wird empfohlen, an diesen Tagen Märkte, öffentliche Plätze und große Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäude und nationale Wahrzeichen nach Möglichkeit zu meiden.
Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten wird von Reisen nach Jammu und Kaschmir dringend abgeraten. Sowohl in Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Im Vorfeld der Wahlen im Herbst dieses Jahres sind weitere gewalttätige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird davor gewarnt, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordöstliche, östliche und südöstliche Bundesstaaten
Bei Reisen in die Nordostregion Indiens besteht wegen der dort seit Jahren aktiven militanten Gruppierungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Assam, Manipur und Nagaland. Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende im Nordosten besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Gewaltsame Auseinandersetzungen sind in den genannten Gebieten nicht auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen vor Augen führen und situationsgerecht verhalten. In Darjeeling kam es in den vergangenen Monaten verschiedentlich zu Behinderungen und Lähmungen der von Touristen in Anspruch genommenen Infrastruktur.
In den östlichen und südöstlichen Bundesstaaten Kernindiens von Bihar bis zu den östlichen und südlichen Grenzgebieten von Andhra Pradesh besteht ein erhöhtes Risiko von Gewalttaten und Gewaltkriminalität durch maoistische Gruppierungen („Naxaliten“), besonders außerhalb größerer Städte. Deren Aktionen richteten sich bislang allerdings nicht gegen Ausländer.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis bzw. -reisepass und ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich.
Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners’ Registration Office bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
Mehr informationen beim Auswärtigen Amt oder unter Image Tours/Visum und Einreise
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