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Geschäftsreisen und Urlaub: Neue EU-Verordnung zum Reiserecht

Montag, 28. Juli 2008

EU_Reiserecht.pngFlugreisen: Neue EU-Verordnung zum Reiserecht. Mobilitätseingeschränkte auf Flugreisen künftig besser unterwegs. Schlichtungsstelle Mobilität informiert
Fast jeder fünfte Europäer ist in seiner Mobilität eingeschränkt. Das bedeutet für viele Menschen insbesondere auf Fernreisen zahlreiche Hindernisse. Doch seit dem Wochenende sorgt eine neue Verordnung der EU für bessere Bedingungen auf Flugreisen. Sie legt konkrete Rechte von Mobilitätseingeschränkten gegenüber Flughafenbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern fest. Dadurch werden betroffene Menschen vor Diskriminierung geschützt und zudem sichergestellt, dass sie umfassende Unterstützung erhalten. Zu den festgeschriebenen Hilfeleistungen auf allen EU-Flughäfen und an Bord zählen beispielsweise die kostenlose Beförderung von Rollstühlen oder Blindenhunden.
 
*Wir begrüßen sehr, dass mobilitätseingeschränkte Menschen in Zukunft einen sicheren Zugang zum Luftverkehr haben. Damit leistet die EU in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben”, lobt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD die neue Regelung. Nun dürfe – von gut begründeten Ausnahmefällen abgesehen – keinem Fluggast wegen seiner Einschränkungen die Beförderung verweigert werden. Wichtig sei allerdings, dass Fluggäste ihren Hilfsbedarf mindestens 48 Stunden vor der Reise anmelden.
 
Die Schlichtungsstelle Mobilität informiert Fluggäste rund um das Thema Mobilitätsein-schränkungen. Erläuterungen zu den neuen EU-Regelungen finden sich im Internet unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org. Betroffene können sich auch telefonisch unter 030/469970-0 (werktags zwischen 9-14 Uhr), per Fax unter 030/469970-10 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@vcd.org an die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD wenden. Sollte es trotz der neuen Regelung zu Problemen bei der Flugreise oder zu Beschwerden kommen, empfiehlt die Schlichtungsstelle Mobilität den Reisenden, sich an das Luftfahrtbundesamt (www.lba.de) als offizielle Durchsetzungsstelle der Fluggastrechte zu wenden.
 
 
Bei Rückfragen:
Daniel Kluge, VCD-Pressesprecher, Fon 030/280351-12, Fax 030/280351-10, Mobil 0171/6052409, E-Mail presse@vcd.org , Internet www.vcd.org.

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Ein Kommentar zu “Geschäftsreisen und Urlaub: Neue EU-Verordnung zum Reiserecht”

  1. Flug-Hotel-buchen.com News schrieb:

    Urteil: Anschluss verpasst? – keine Entschädigung!…

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erst kürzlich entschieden, dass es keine pauschale Entschädigung für diejenigen gibt, die infolge einer Verspätung des Zubringerflugs ihren Anschlussflug verpassen. Da es sich dabei nicht um eine Beförderungsverweig…

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