Urteil Bundesverfassungsgericht: Handy-Verbot am Steuer bestätigt
Dienstag, 13. Mai 2008
Handy-Verbot am Steuer gilt. Das Verbot der Handynutzung am Steuer ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge rechtmäßig.
Während der Fahrt das Handy am Ohr zu haben ist weiterhin verboten. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Richter in Karlsruhe hervor. Die zweite Kammer des Zweiten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen das Handyverbot am Steuer nicht zur Entscheidung an.
Gegen die Rechtsanwältin war zuvor vom Amtsgericht ein Bußgeld von 240 Euro verhängt worden, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs dreimal dabei ertappt wurde, wie sie ihr Mobiltelefon benutzte. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte den dagegen gerichteten Antrag der Anwältin abgewiesen und angesichts der Hartnäckigkeit, mit der die Anwältin das Verbot ignorierte, das Sechsfache des normalen Bußgeldes als angemessen bezeichnet.
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