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Geschäftsreisen nach Israel: Reisewarnung für den Gazastreifen

Dienstag, 6. Mai 2008

israel.gifLandesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Israel

Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders angespannt. Es kommt zu regelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen, der in letzter Zeit noch einmal deutlich zugenommen hat. Neben der grenznahen Stadt Sderot ist davon zunehmend die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon betroffen. Israel verstärkt seine militärischen Operationen im Gaza-Streifen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten.

Einreisebestimmungen
Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.

Reisedokumente

Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.

Ein- und Ausreise Palästinensisches Gebiet

Grundsätzlich müssen Personen, die in Palästinensisches Gebiet weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.

Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.

Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.

Die Ausreise aus dem palästinensischen Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel – etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus – ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.

Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.

Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.

Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.

Mehr Informationen beim Auswärtigen Amt oder bei Image Tours/ Visum und Einreise

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