Einstweilige Verfügung aufgehoben: Altenburg darf «Leipzig-Altenburg-Airport» heissen
Montag, 5. Mai 2008
Einstweilige Verfügung aufgehoben
Altenburg kann sich doch «Leipzig-Altenburg-Airport» nennen
Der Flughafen bei Altenburg darf sich nun doch in «Leipzig-Altenburg-Airport» umbenennen. Das Landgericht Köln hob am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den neuen Namen auf. Diese war vom Flughafen Leipzig/Halle erwirkt worden. Es werde mit der Bezeichnung ein Bezug zu Leipzig hergestellt, der tatsächlich nicht bestehe, argumentierte die Geschäftsführung. Die Richter urteilten jedoch, dass der neue Name «nicht irreführend» ist, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Das Landgericht Köln hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen die Umbenennung in »Leipzig-Altenburg-Airport« erlassen. Der Flughafen Leipzig/Halle war juristisch gegen den neuen Namen des Konkurrenten vorgegangen, weil er irreführend sei.
Zum Mitte Februar hatte der Flugplatz Altenburg-Nobitz als «Leipzig-Altenburg Airport» firmiert. Mit der Namensänderung wollte der Flugplatz nach eigenen Angaben seiner Lage in der Metropolregion Sachsens und der Nähe zu dessen größter Stadt Rechnung tragen. Kritik kam auch von der Stadt Leipzig. Die Umbenennung sei ohne Zustimmung von Leipzig erfolgt.
Die Stadt Altenburg gehörte einst zum DDR-Bezirk Leipzig. Nach der Wende mit der Gründung der Länder gehört Altenburg zu Thüringen. Der Verkehrslandeplatz liegt etwa 50 Kilometer Luftlinie vom Flughafen Leipzig/Halle entfernt.
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