Urteil: Airline muss bei Flugausfall Hotel zahlen
Donnerstag, 3. April 2008
…Allerding nur bei Nebel – Ticketpreis nicht erstattet
Flug gebucht, doch wegen Nebels hebt niemand ab? Dann müssen künftig die Fluggesellschaften ihre Passagiere mit Essen und Unterkünften versorgen, wenn sich die Rückreise aus dem Ausland verzögert. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Das Gericht gab damit einer Klägerin Recht, die beim irischen Billigflieger Ryanair einen Rückflug aus dem Spanienurlaub zum Flughafen Hahn gebucht hatte. An dem spanischen Flughafen herrschte jedoch Nebel. Der Flug wurde storniert und die Klägerin auf einen Flug zwei Tage später umgebucht.
Nur Versorgung, kein Geld zurück
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Amtsgericht Simmern hatte der Klägerin Schadenersatz zuerkannt, weil Ryanair die Passagiere nicht betreut hatte. Einer EU-Richtlinie zufolge müssten die Fluggesellschaften unter anderem Essen, Getränke und Hotelzimmer anbieten, erklärten jetzt die Richter.
Das Urteil:
Das Urteil im Wortlaut ist nachzulesen unter dem Aktenzeichen 10 U 385/07.
Keinen Erfolg hatte dagegen die Klage auf Ausgleichszahlung wegen des ausgefallenen Fluges. Wenn ein Flug wegen Nebels gestrichen werden müsse, sei daran nicht die Fluggesellschaft schuld, hieß es.
Quelle: ZDF
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