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Sicherheit: Luftverkehr begrüßt neuen Handlungsspielraum

Donnerstag, 13. März 2008

CockpivornTeilN.jpgBerlin (ots) – Auf die Einigung in der Europäischen Union, die Sicherheitsregeln im Luftverkehr neuen Erkenntnissen anzupassen und damit auch den Reiseverlauf für Passagiere zu verbessern, hat der deutsche Luftverkehr positiv reagiert. Die Überarbeitung der EU-Luftsicherheits-Verordnung 2320/2002 zeigt eine willkommene Sachlichkeit in der Sicherheitsdiskussion. Der deutsche Luftverkehr begrüßt diesen neuen Handlungsspielraum. Airlines und Airports erkennen darin gute Ansätze, ein sinnvolles Verhältnis zwischen Gefahrenabwehr und Mobilitätsbedürfnis herzustellen:

Nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat darauf verständigt, die Luftsicherheitsverordnung zu novellieren. Am Dienstag wurde die Einigung verabschiedet. Sie sieht u. a. die Möglichkeit zur Stärkung der sogenannten “One Stop Security” vor – also einer Abschaffung von erneuten Sicherheitskontrollen für Passagiere und deren Gepäck, wenn bereits am Ausgangsflughafen eine EU-konforme Sicherheitskontrolle erfolgt ist. Auch können unter gewissen Voraussetzungen Verzögerungen vermieden werden, die durch das Ausladen von Gepäck entstehen, wenn der Fluggast nicht zum Flug erschienen ist. Gleichzeitig eröffnet die Einigung die Möglichkeit, die Finanzierung der Sicherheitsmaßnahmen neu zu diskutieren und in jedem Fall mehr Transparenz darüber zu gewinnen, wer in welchem europäischen Land was zahlt.

Zur umstrittenen Flüssigkeitsregelung gab es noch keine neue Entwicklung. Allerdings ist auch dort der Weg für eine Überprüfung geebnet.

“Zum Schutz der Bevölkerung muss das richtige Augenmaß gewahrt werden. Dieses haben die europäischen Institutionen hier erkennen lassen”, sagt Tanja Wielgoß, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF). Auch der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Ralph Beisel, begrüßt den Kompromiss: “Der neue Spielraum trägt der Dynamik der technischen Entwicklung Rechnung und stellt den ersten Schritt zu mehr Flexibilität und Effizienz dar.”

Beide Verbände sprechen sich dafür aus, den konstruktiven Ansatz konsequent weiter zu verfolgen. Die kontinuierliche Prüfung von Nutzen und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns muss sich aber auch auf andere sicherheitsrelevante Debatten wie die Speicherung von Fluggastdaten beziehen. Die hier diskutierten Maßnahmen sind nicht nur bürgerrechtlich bedenklich, sondern auch organisatorisch überzogen. Bisher ist noch nicht einmal die letzte Richtlinie zur Datenübermittlung umgesetzt. Die Einführung einer neuen Maßnahme ohne Prüfung der alten laufe deshalb ins Leere.

Die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland. Er setzt sich für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein.

Der BDF vertritt die Interessen der deutschen Linien-, Charter- und Low Cost-Carrier gegenüber Wirtschaft und Politik. Die Verbandsmitglieder gehören zu den weltweit sichersten Fluggesellschaften. Sie befördern jährlich knapp 120 Millionen Passagiere. Dabei kommen mehr als 700 moderne Flugzeuge zum Einsatz. In Summe beschäftigen die BDF-Fluggesellschaften nahezu 120.000 Mitarbeiter.

Pressekontakt:
ADV:
Leif Erichsen
Tel. 030 310118-52
Mobil 0157 72 58 94 76

BDF:
Sabine Teller
Tel. 030 700 1185-13
Mobil 0172 3996033

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