Palästinensische Gebiete: Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Samstag, 23. Februar 2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Israel und in den Palästinensischen Gebieten ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
- Israel
Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt.
Es kommt zu regelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen, seit Mitte Mai 2007 verstärkt auf die israelische Grenzstadt Sderot mit zwei Todesopfern. Israel reagiert darauf mit begrenzten militärischen Operationen im Gazastreifen. Vor Reisen in Gebiete in der Nähe des Gazastreifens wird daher dringend abgeraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Davon ist insbesondere die grenznahe Stadt Sderot betroffen. Anfang Juli 2006 trafen palästinensische Kassam-Raketen erstmals die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist derzeit geschlossen.
Jerusalem
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen – geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
- Palästinensische Gebiete
Reisewarnung für den Gazastreifen
Seit dem 11. Juni 2007 eskalieren die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten palästinensischen Gruppen. Es kommt im gesamten Gazastreifen zu heftigen Schießereien. Zudem kommt es nach der Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 und aufgrund seit Mitte Mai 2007 verstärkten Beschusses israelischer Städte durch Qassam-Raketen vom Gazastreifen aus wiederholt zu militärischen Operationen Israels im Gazastreifen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, die Grenzübergänge sind nur sporadisch geöffnet.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden mehrere Ausländer entführt, zuletzt am 12. März ein Korrespondent der BBC, und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird daher dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Allgemein: Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen 2005 kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich.
Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten. Aufgrund der intensiven bewaffneten Auseinandersetzungen im Gazastreifen liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. Ein Überschwappen der Kämpfe auf die Westbank kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die Lage in den Medien aufmerksam zu verfolgen, die tagesaktuellen UN Sicherheitshinweise zu beachten und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in die nördliche Westbank (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben. Besuche in den Städten Bethlehem und Jericho sind derzeit vertretbar.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Botschaft Tel Aviv
03-6931-312
Vertretungsbüro Ramallah
0599-656.000 oder 054-3046337 (für Anrufer aus Israel oder den Palästinensischen Gebieten)
00972-54-3046337 (für Anrufer aus Deutschland)
Einreisebestimmungen
1) Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
2) Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
3) Grundsätzlich müssen Personen, die in die Palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.
4) Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel – etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus – ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge aus den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
5) Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Mehr Informationen vom Auswärtigen Amt hier
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