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EU-Gesetz: Was der Passagier von Flughafengebühren hat

Montag, 21. Januar 2008

FlughafenHannover.jpgWenn es nach dem Europaparlament geht, dann wird es künftig einen faireren Wettberwerb unter Europas Flughäfen und günstigere Ticketpreise geben. Denn jetzt schreibt Brüssel eine einheitliche Berechnung der Kosten auf den Airports vor. Bestimmte Dienstleistungen am Flughafen müssen dann angeboten werden. Die Europäische Union (EU) will Maßnahmen gegen überzogene Flughafengebühren für Airlines ergreifen.

Die Ziele sind fairer Wettbewerb zwischen den Flughäfen und sinkende Ticketpreise für die Passagiere. „Wir wollen die Passagiere vor zu hohen Gebühren für Starts und Landungen schützen und dafür sorgen, dass die Flughafengebühren künftig kostenbezogen und fair sind“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Europäischen Parlament, Georg Jarzembowski, gegenüber WELT ONLINE.

Gestern stimmte das Parlament mit großer Mehrheit für ein neues EU-Gesetz, das eine einheitliche Berechnungsmethode für Flughafengebühren auf allen großen europäischen Flughäfen vorschreibt. In Deutschland wären davon die Flughäfen in Berlin, Frankfurt/M., Düsseldorf, Stuttgart, Köln/Bonn, Hannover, Hamburg und München betroffen.
In Deutschland liegen die Flughafengebühren für Airlines derzeit bei zwei Milliarden Euro im Jahr. Da die Gebühren im Allgemeinen auf die Kunden umgewälzt werden, muss jeder Passagier dafür jährlich durchschnittlich rund 30 Euro berappen. Sollten sich EU-Kommission und Parlament erwartungsgemäß mit den 27 Mitgliedsstaaten einigen, wird das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die EU arbeitet bereits seit 15 Jahren an den Plänen, gravierende Meinungsunterscheide verhinderten aber immer wieder eine Einigung.

Flughäfen diktieren Airlines zu hohe Gebühren
Nach Auffassung der EU nutzen viele große Flughäfen, vor allem in Südeuropa, ihre dominante Stellung aus und diktieren den Airlines zu hohe Gebühren für ihre Leistungen. Das soll sich jetzt ändern. „Künftig sollen für die jeweiligen Dienstleistungen europaweit einheitliche Preise gelten. Dies führt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen und schränkt die marktbeherrschende Stellung von einigen Großflughäfen ein“, sagte der für das Gesetz zuständige Berichterstatter im Parlament, Ulrich Stockmann (SPD). Allerdings können die Flughäfen den Fluggesellschaften eine besonders hohe Lärm- oder Umweltbelastung durch bestimmte Flugzeugtypen bei der Festsetzung von Gebühren gesondert in Rechnung stellen. Anders als bisher sollen die Flughafenbetreiber in den Verhandlungen mit den Fluggesellschaften künftig auch garantieren, dass bestimmte Dienstleistungen, wie eine schnelle Abfertigung, kurze Umsteigezeiten oder großzügige Einkaufsmöglichkeiten, eingehalten werden. Die Gebühr soll sich künftig viel stärker am „Dienstleistungsniveau“ eines Flughafens orientieren. „Davon profitieren natürlich auch die Passagiere“, so Stockmann. Außerdem müssen Airlines und Flughafenbetreiber sich künftig gegenseitig ein bis zwei Jahre vor Festsetzung der Gebühren ausführlich über ihre Absichten informieren und die jeweiligen Positionen begründen. Nach dem Willen des Parlaments gelten die neuen Regeln nur für Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren im Jahr. Dagegen will die EU-Kommission das Gesetz auch bei kleinen Flughäfen ab einer Million Passagiere anwenden. Laut Parlament gibt es bei kleineren Regionalflughäfen aber keinen Marktmissbrauch. Vor allem britische Abgeordnete protestierten gegen den Vorschlag der Kommission. Die Parlamentarier fordern auch eine unabhängige nationale Regulierungsbehörde. Sie soll die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen, die Höhe der vereinbarten Entgelte prüfen und im Streitfall zwischen Airlines und Flughafenbetreibern vermitteln. Dieser Plan ist vor allem in Deutschland hoch umstritten. Berlin fürchtet mehr Bürokratie, die Bundesländer den Verlust von Kompetenzen. Bisher waren die Verkehrminister in den Bundesländern für die Genehmigung der Gebühren zuständig. Künftig könnten bereits bestehende Regulierungsbehörden oder das Bundesverkehrsministerium die neue Aufgabe übernehmen

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