Deutsche Bahn: Mehr Fahrgastrechte
Mittwoch, 28. November 2007
Bahnkunden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhalten vom 1. Januar an ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Hat ein Nahverkehrszug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, bekommt der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenwertes. Bei mehr als 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 Prozent. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein.
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