Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise
Donnerstag, 1. November 2007Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand wurde am 26.10.2007 um 45 Tage (bis ca. 10.12.2007) verlängert.
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden. Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben – nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
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