Recht auf Reisen: Kreuzfahrten – Keine Erstattung bei verkürzter Liegezeit im Hafen
3. September 2010
Reiserecht bei Kreuzfahrten: ReiseRecht aktuell informiert. Keine Kostenerstattung vom Veranstalter, wenn Kreuzfahrtschiffe mit reduziertem Aufenhalt die Kreuzfahrt fortsetzen. Offenbach (dpa/tmn) - Kreuzfahrturlauber können vom Veranstalter kein Geld zurückfordern, wenn der Aufenthalt ihres Schiffes in einzelnen Häfen um einige Stunden gekürzt wird.
Das hat das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az.: 340 C 29/08), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Kreuzfahrten..." lesen
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