Visumbestimmungen und Informationen zur Visumbeantragung für Indien
Notwendige Dokumente für die Visumbeantragung
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende Unterlagen:
Touristenvisum:
- einen Original-Reisepass, der mindestens noch 6 Monate über die
beantragte Visagültigkeit hinaus gültig ist.
- 1 original ausgefülltes Antragsformular (keine Kopie, kein Fax)
- 2 identische Original-Passfotos in Farbe (keine Scan-Bilder, keine Kopien)
Businessvisum:
- einen Original-Reisepass, der mindestens noch 6 Monate über die
beantragte Visagültigkeit hinaus gültig ist.
- 1 original ausgefülltes Antragsformular (keine Kopie, kein Fax)
- 2 identische Original-Passfotos in Farbe (keine Scan-Bilder, keine Kopien)
- ein Schreiben der deutschen Firma über Zweck u. Dauer der Reise,
Kontaktadresse d. indischen Partners sowie Kostenübernahmebestätigung
- 1 Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners
beide Schreiben bitte gerichtet an: “Generalkonsulat d. Rep. Indien“
Für Dauervisum mit 1 Jahr Gültigkeit:
Schreiben der deutschen Firma mit der Bitte um Erteilung
eines Visums mit einjähriger Gültigkeit sowie ein entsprechend
formuliertes Einladungsschreiben des indischen Partners.
Visumantrag für Indien:
Gebühren des Generalkonsulats von Indien:
• Touristenvisa 6 Monate Gültigkeit mehrmalig 50,- Euro
• 1 Jahr Business mehrmalige Einreise 145,- Euro
Wichtiger Hinweis für Nicht-Deutsche Staatsgehörige:
Nicht-deutsche Staatsangehörige müssen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschlandsowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes den Antragsunterlagen beifügen. Achtung: Für bestimmte Nationalitäten werden von den indischen Konsulaten erhöhte Konsulargebühren verlangt!
Wichtiger Hinweis für Staatsabgehörige von China, Afghanistan, Bangladesh, Pakistan
Sri Lanka oder ehemals Indien:
Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangla
Desh, Pakistan oder Sri Lanka besassen bzw. besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Staatsangehörigkeit unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalität (z.B. VR China) mit erheblich verlängerter Antragsdauer rechnen oder ihren Antrag ggf. persönlich beim zuständigen Generalkonsulat stellen!
Reisen in geschütze Gebiete (Restricted / Protected Areas)
Bestimmte Gebiete Indiens sind sogenannte "Restricted bzw. Protected Areas", und zwar Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands; einige Bezirke dieser eingeschränkten bzw. geschützten Gebiete sind für Besucher geöffnet. Für den Besuch ist neben dem Visum eine besondere Genehmigung erforderlich. Diese Erlaubnis kann zum Teil schon zusammen mit dem Visum bei den indischen Konsulaten beantragt werden (s. Zusatzformular) oder aber beim Ministry of Home Affairs, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigners' Registration Office in Indien. Die Touren müssen über einen anerkannten indischen Reiseveranstalter durchgeführt werden.